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Welcher Bedarf hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besteht bei Ihren Beschäftigten? Wie kann Ihr Unternehmen dazu beitragen, die Vereinbarkeit seiner Beschäftigten zu verbessern?
Diese Fragen stellen sich viele Unternehmen – und die wenigsten wissen es genau. Doch für die Entwicklung von passgenauen und bedarfsgerechten Angeboten, ist die Einbeziehung der Beschäftigten von zentraler Bedeutung:
- In welchen Feldern sehen Ihre Beschäftigten Verbesserungsbedarf?
- Wo benötigen sie Unterstützung?
- Welche Belastungen erleben sie tatsächlich?
Eine Beschäftigtenbefragung gibt über diese und weiter Fragen Aufschluss. Da solche Erhebungen jedoch häufig mit viel Aufwand verbunden sind, wurde im Rahmen des Projekts „FFZ – Fachkräfte.Familie.Zukunft.“ eine pragmatische und unkomplizierte Befragung entwickelt:
- Unternehmen erhalten objektive Argumente für die zielgerichtete Unternehmensgestaltung.
- Die Befragung liefert Eindrücke und gibt Hinweise darauf, in welchen Bereichen Unternehmen Verbesserungspotenzial haben.
- Die Situation von Beschäftigten und ihre Beanspruchung und Belastung kann dargestellt werden.
- Durch die wiederholte Durchführung können Erfolge sichtbar und messbar gemacht werden – ein Nachsteuern wird erleichtert.
- Durch die Struktur des Fragebogens werden überzogene Erwartungshaltungen von vornherein relativiert. Im Vordergrund steht das Machbare.
Förderung
Durch die Förderung von FFZ beträgt der Eigenanteil 172,50 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Befragungswelle.
Für auditierte Unternehmen
Haben Sie sich entschieden das audit berufundfamilie durchzuführen? Dann lässt sich der Erfolg Ihrer Maßnahmen überprüfen. Durch die zweimalige Nutzung unserer Beschäftigtenbefragung, kann FFZ Ihren Umsetzungsprozess im Rahmen des audits berufundfamilie wissenschaftlich begleiten.
Die erste Befragung erfolgt zu Beginn des Auditierungsprozesses. Sie dient dem Ziel, den Bedarf für Vereinbarkeitsmaßnahmen einschätzen zu können und eine Rückmeldung zu vorhandenen Maßnahmen und Strukturen zu erhalten.
Die zweite Befragung erfolgt nach der Auditierung. Zu diesem Befragungszeitpunkt sollen weitere Vereinbarkeitsmaßnahmen umgesetzt sein und Erfahrungswerte vorliegen. Dies erlaubt eine Messung der Wirksamkeit und der Zufriedenheit mit den im Prozess umgesetzten Maßnahmen. Ebenso werden Veränderungen in der Vereinbarkeitssituation Ihrer Beschäftigten deutlich und beurteilbar.
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